Ihr Vorhaben
Förderungen
Einzelmaßnahmen werden bei Neubauten nicht mehr gefördert.
- Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)" fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40: Kredit 297, 298
- Wenn Sie einen Neubau ohne speziellen energetischen Standard oder mit einer anderen Effizienzhaus-Stufe bauen oder kaufen möchten, dann nutzen Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm: Kredit 124
10 % der förderfähigen Kosten
ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): 15 % der förderfähigen Kosten
mit individuellem Sanierungsfahrplan: 20 %
20 % der förderfähigen Kosten
25 % der förderfähigen Kosten
35 % der förderfähigen Kosten
25 % der förderfähigen Kosten
30 %, wenn die neue Heizung mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben wird
35 % der förderfähigen Kosten
40 %, wenn die neue Heizung mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben wird
20 % der förderfähigen Kosten
25 %, wenn die neue Heizung mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben wird
30 % der förderfähigen Kosten
35 %, wenn die neue Heizung mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben wird
Grundlage: BAFA Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bitte beachten Sie: Die mit diesem Konfigurator ermittelten Förderungen dienen lediglich der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die tatsächliche Förderung kann abweichen. Jede Förderung ist stets individuell zu betrachten. Für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der im Rechner enthaltenen Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine jederzeitige Änderung bleibt vorbehalten. Die vollständige Förderübersichten des BAFA und der KfW finden Sie auf www.bafa.de und www.kfw.de.
Jetzt von Erneuerbaren Energien profitieren!